Berger des Pyrénées-petites diablotines

Pyrenäenhütehunde- Zuchtstätte von Felicitas Schütte-Pyrenäenschäferhunde

Die Begleithundeprüfung

Die Begleithundeprüfung  

 
 
 

    

  “Die Unterordnung”, bzw. die Hinführung zur Begleithundeprüfung ist ein absolut sinnvolles Angebot unserer vielfältigen Vereine. Hier lernen Sie den Umgang, das “Know how”, wie sie mit Pyri “alltagstauglich” werden. Durch konsequentes Training und liebevolle Betreuung durch die Trainer entsteht eine starke Bindung, die unzweifelhaft sinnvoll für den alltäglichen Umgang mit Pyri ist.      

 

 Auszüge aus den Richtlinien des VDH         

Die Begleithundeprüfung (BH) ist eine Art der Prüfung des Gehorsams, wobei das Verhalten des Hundes in Beziehung zu seiner Umwelt überprüft wird. Für den gesamten Bereich des Hundesports, wie in unserem Fall Agility, ist diese Prüfung die Grundlage für die Teilnahme dieser Aktivitäten. Im Rahmen der  VDH ist es eine Grundprüfung, die das Gehorsam des Hundes unter die Lupe nimmt.      

Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter vom Grad der Verträglichkeit bzw. der Unbefangenheit  des Hundes gegenüber den anderen Teilnehmern, die auch während der gesamten Prüfung weiterhin im Vordergrund steht. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort von der Prüfung ausgeschlossen.      

Die eigentliche Prüfung besteht aus 2 Teilen:       

Der 1. Teil ist die sogenannte Unterordung auf dem Trainingsplatz.  Im  2. Teil  wird der Hund  bestimmten Alltagssituationen ausgesetzt, z.B. Begegnung von Radfahrern, Joggern, anderen Hunden, etc..         

“Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden. Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen oder an einem Brustgeschirr ohne weitere Schnallungen geführt werden. Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen. Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.”      

Zitat: „http://de.wikipedia.org/wiki/Begleithundpr%C3%BCfung      

  

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